Genossenschaftsprinzip

Die Idee einer Genossenschaft ist nicht neu, sondern existiert bereits seit dem 19. Jahrhundert. Im Kern ist die Genossenschaft ein Zusammenschluss von natürlichen und juristischen Personen, die sich gemeinsam unternehmerisch betätigen.

Warum ausgerechnet eine Genossenschaftsmodell?

Diese Frage ist schnell beantwortet: Die Genossenschaft ist die mit Abstand insolvenzsicherste Rechtsform. In Deutschland sind über 21 Millionen Bürger/innen in ca. 8.000 Genossenschaften als Mitglieder registriert. Diese demokratische Gesellschaftsform (alle Mitglieder sind gleichberechtigt und jedes Mitglied hat eine Stimme), bietet somit einen hohen Schutz vor Spekulationen. Darüber hinaus sind die Genossenschaften gesetzlich zur Mitgliedschaft in einem unabhängigen Prüfungsverband verpflichtet. Dieser Verband überprüft regelmäßig die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung.
Das Engagement in einer Genossenschaft entspricht zwar einer unternehmerischen Anlageform, deren Grundgedanken aber in erster Linie Langfristigkeit und Nachhaltigkeit sind.

Selbstverständlich verfolgt auch eine Genossenschaft wirtschaftliche Ziele. Oberstes Ziel ist aber nicht die unbedingte Gewinnmaximierung, sondern Prinzipien und Werte wie Mitgliederförderung, Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung. Die Genossenschaft ist allein und ausschließlich verpflichtet, die Interessen ihrer Mitglieder zu fördern. Der rechtliche Rahmen der eingetragenen Genossenschaft ist im Genossenschaftsgesetz GenG verankert.

Der große Vorteil für Sie: Als Genossenschaft schütten wir die Gewinne an alle Mitglieder aus. Hierbei unterscheidet sich unser Modell von Fonds, deren Gewinne oft von sogenannten Weichkosten beeinflusst werden. Die Höhe der Ausschüttung orientiert sich am Gewinn der Genossenschaft und wird unabhängig durch den Genossenschaftsverband geprüft. Der Ein- und Austritt ist bei einer Genossenschaft relativ einfach und es gibt einen Rückzahlungsanspruch auf das einbezahlte Geschäftsguthaben.

Darüber hinaus sind die Genossenschaften gesetzlich zur Mitgliedschaft in einem unabhängigen Prüfungsverband verpflichtet. Dieser Verband überprüft regelmäßig die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung.

Organisation (Organe der Genossenschaft)

Die DEEWO Deutsche Energie und Wohnbau eG besteht aus dem Vorstand, dem Aufsichtsrat und der Generalversammlung. Der Vorstand besteht aus zwei Genossenschaftsmitgliedern, die die DEEWO in eigener Verantwortung leiten und gesetzlich nach außen vertreten. Er ist verpflichtet, über seine Geschäftsführung regelmäßig Bericht an den Aufsichtsrat zu erstatten. Dieser wiederum besteht aus drei Mitgliedern und beruft, berät und kontrolliert den Vorstand. Alle Mitglieder der DEEWO haben die gleichen Rechte und üben diese in der Generalversammlung durch einen gewählten Vertreter ihrer Wahl aus. Dabei hat jedes Mitglied eine Stimme. Zu den Mitgliederrechten gehören u. a. die Inanspruchnahme von Leistungen der Genossenschaft und die aktive Mitwirkung an der Gestaltung der Genossenschaft. Es gibt aber auch Mitgliederpflichten: So hat jedes Mitglied die Interessen der DEEWO eG zu wahren. Die Gewinnung neuer Mitglieder erfolgt grundsätzlich durch die Genossenschaft, respektive durch ihre Mitglieder.

Hans-Jürgen Preisler
Vorstandsvorsitzender
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Natürliche Energie ist dauerhaft und günstig verfügbar. Wir alle werden zu Profiteuren der Energiewende und machen uns unabhängiger von den globalen Energiemärkten. Aber am meisten profitiert unsere Natur.

        Jetzt seid Ihr dran.

             Macht was draus!